Schulung
    und Training

    Schulung
    und Training

    STEIGERUNG der FACHKOMPETENZ
    von Mitarbeitern

    Seminare mit ev. zwei Trainern.

    Wir bieten für die STEIGERUNG der FACHKOMPETENZ von Mitarbeitern, Schulungen und Trainings in 10 Modulen bzw. 10 Lehreinheiten.

    Durch unsere Schulungen und Seminare führen Sie entweder
     1 Gerichtssachverständigen + 1 Baurechtsanwalt, oder
     2 Gerichtssachverständigen unterschiedlicher Ausbildung.

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    TRAININGSERFAHRUNG – SCHWERPUNKTE praktischer Zugang

     Baumeister-Vorbereitungskurs für Kalkulation und Projektmanagement
     Zimmermeister-Vorbereitungskurs für Kalkulation und Projektmanagement
     eilgewerbe Erdbau Vorbereitungskurs für Kalkulation
     Meistervorbereitungskurs Tischler - Vergabe, Vertrag, Ausschreibungen, Kalkulation
     Fachakademie Innenausbau + Raumgestaltung und Holzbau für technischer Innenausbau
     Facility-Management-Trainer für Altbau-Umbau-Neubau
     Prüfungskurs-Vorbereitung Ingenieurbüros für Werkvertragsrecht + öff. Vergaberecht
     Vorbereitungskurs zur Befähigungsprüfung Immobilientreuhänder und Bauträger für Werkvertragsrecht + öff. Vergaberecht

     Baumeister-Vorbereitungskurs für Kalkulation und Projektmanagement
     Zimmermeister-Vorbereitungskurs für Kalkulation und Projektmanagement
     eilgewerbe Erdbau Vorbereitungskurs für Kalkulation
     Meistervorbereitungskurs Tischler - Vergabe, Vertrag, Ausschreibungen, Kalkulation
     Fachakademie Innenausbau + Raumgestaltung und Holzbau für technischer Innenausbau

     Facility-Management-Trainer für Altbau-Umbau-Neubau
     Prüfungskurs-Vorbereitung Ingenieurbüros für Werkvertragsrecht + öff. Vergaberecht
     Vorbereitungskurs zur Befähigungsprüfung Immobilientreuhänder und Bauträger für Werkvertragsrecht + öff. Vergaberecht

    Schulungen, Training

    10 Module bzw. 10 Lehreinheiten

    Modul 1

    Dokumentation

     Baustellendokumentation zum Beweis der Tätigkeit, Zitat „Wer schreibt, der bleibt“
     Definition klarer Vereinbarungen zwischen Planer, Auftraggeber, örtliche Bauaufsicht und Ausführenden
     Feststellung des Arbeitsumfanges
     rechtliche und fachliche Absicherung aller Beteiligten
     nach einem Angebot bzw. einer Ausschreibung
     Vereinfachung der Arbeitsabläufe im Betrieb und auf der Baustelle

    Modul 2

    Angebot/Werkvertrag

     Basis des Anbotes/Werkvertrages nach ABGB
     Werkvertragsnorm B 2110 und deren wichtigste Inhalte
     Normen der Handwerkerleistungen
     Leistungsänderungen während der Bauzeit
     schriftliche (mündliche?) Auftragserteilung nach einem Angebot bzw. einer Ausschreibung
     Inhalte eines Werkvertrages bzw. einer Bestellung
     rechtliche und technische Stolperfallen in den unterschiedlichen Vertragsbedingungen

    Modul 3

    Allgemeine Vertragsbestimmungen

     Vorbemerkungen
     gültige und ungültige Bestimmungen
     sittenwidrige Vereinbarungen
     Abstimmung der Vertragsbedingungen auf Ö-Norm-Basis und Werkvertrag
     Praxislösungen ohne Rechtsanwalt
     Angebote für Privatbereich und öffentliche Auftraggeber/innen, was ist einzurechnen lt. Nebenleistungen der einzelnen Handwerksnormen

    Modul 4

    Önormen

    In allen Bauverträgen nehmen Auftraggeber Bezug auf Önormen, also auf die Werkvertragsnorm und auf viele Normen technischen Inhalts:

     B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm
     B 2215 Holzbauarbeiten
     B 5320 Bauanschlussfuge
     B 2212 Trockenbauarbeiten / Gipskartonwände
     B 2320 Wohnhäuser aus Holz – da ist Installieren besonders „lustig“
     B 2217 Bautischlerarbeiten
     Önorm DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke etc. Wir erläutern die wichtigsten rechtlichen, kaufmännischen und technischen Inhalte.

    Modul 5

    Prüf-, Warn- u. Hinweispflicht

     Grundlagen der Warnpflicht aus Gesetz (ABGB), B 2110 und Handwerkernormen, wer warnt wen, warum, wie und wann
     „technische“ Warnung
     „kaufmännische“ Hinweispflicht
     Wirkung einer qualifizierten Warnung
     Folgen aus unterlassener Warnung
     Mitteilungspflichten
     Warnpflicht vor unvollständigen oder fehlerhaften Ausschreibungen
     Abweichung von Naturmaßen zum Plan
     Geldverlust aus unterlassener Warnung

    Modul 6

    Behinderung, Verzögerung, Pönale

     Verspätete Planlieferung durch Bauherrn/in und seine Fachingenieure
     Behinderung durch andere Unternehmen
     warum fallen Mehrkosten an – in welcher Höhe
     Pönale = die Geldstrafe für Versäumnisse
     Verzug als Auslöser der Vertragsstrafe nach Ö-Norm bzw. ABGB
     Auswege aus der Zeitnot = Geldnot

    Modul 7

    Haftung, Gewährleistung, Garantie

    Die Bestimmungen im allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Önormen. Wofür leisten Sie Gewähr – wofür garantieren Sie, wofür haften sie dem Auftraggeber gegenüber und wie lange?

    Modul 8

    Der Baumangel

     Definition des Mangels
     Arten von Mängeln
     Definition des Baumangels
     was ist ein Mangel in rechtlicher, technischer und kaufmännischer Sicht
     was ist KEIN MANGEL, und wer beurteilt dies?
     Gefahr und Folgen einer schriftlichen Mängelrüge
     Mangelfolgeschaden als Existenzbedrohung
     Rechte aus nicht behobenen Mängeln

    Modul 9

    Bau KG

    In diesem Modul wird der Sinn des Gesetzes, die Verantwortungen der Beteiligten am Bau und die rechtlichen Folgen des BauKG vorgestellt, sowie die Handhabung an Fallbeispielen dargestellt.

     Planungskoordinator
     Baustellenkoordinator. Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei der technischen und organisatorischen Planung, Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltende Bestimmungen über Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren.
     Vorankündigung
     SiGePlan (Sicherheits- und Gesundheitsplan). Arbeiten werden evaluiert, bei denen die Gefahr des Absturzes, Gefahr durch die Gegebenheiten der Baustelle, bei denen die Arbeitnehmer Arbeitsstoffe ausgesetzt, etc. sind.
     Baustellenordnung
     Spätere Unterlagen

    Modul 10

    Nachtragsmanagement = Claim Management

    Die Grundlagen für die erfolgreiche Verrechnung von Mehrkosten bildet die Arbeitsvorbereitung des Unternehmers mit dem Angebot / dem Werkvertrag im Zusammenspiel mit den durch Daten festgehaltenen Behinderungen von Seite des Auftraggebers.

    Die Abweichungen vom Vertrag werden dadurch erkannt, verhindern eine angedrohte Pönale und bringen mehr Geld bei gleichem Arbeitsaufwand „fast von selbst“ – wenn man es richtig kann.

     Arbeitsvorbereitung in Theorie und Praxis
     Grundlagen einer ordentlichen Kalkulation
     Kalkulationsformblätter (K2 + K3 + K3A)
     Anleitung zum praktischen Kostenrechnen (K7)

    FAQ

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zum öffentlichen Vergaberecht

     Wer muss nach BVerG 2006 ausschreiben
     Welche Auftragsarten gibt es
     Welche Kriterien gibt es im Vergabeverfahren
     Arten der Vergabeverfahren
     Ausschlussgründe von Vergabeverfahren
     Grundsätze der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung
     Zuschlagsprinzipien
     Was ist wichtig bei einem Angebot, Alternativangebot, Abänderungsangebot
     Was ist wichtig bei der Angebotseröffnung
     Wer macht eine Angebotsprüfung und wann und wie
     Wo sind die Stolperfallen, in denen man leicht einen sicher geglaubten Auftrag verliert oder gewinnt (gegen einen unerfahrenen Angebotsgegner oder einen schw. Beamten …..)

    Schwierige Projekte

    Bearbeitung schwieriger Projekte

    Wir beraten Sie direkt bei der Bearbeitung schwieriger Projekte und Bauherren und finden Lösungen für angebliche und wirkliche Probleme.

    SACHVERSTÄNDIGEN- UND INGENIEURBÜRO
    ING. HANS REITER

    A-4040 Linz, Freistädter Straße 403a 
    A-1040 Wien, Rechte Wienzeile 9a 

    Tel: +43 699 17174040
    hans@derbauexperte.at, www.derbauexperte.at

    UID: ATU 60110855
    IBAN: AT43 3411 1000 0012 6300
    BIC: RZOOAT2L111

    ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER

    72.03 Kalkulation, Vergabewesen, Verdingungswesen, Bauabwicklung, Bauabrechnung
    73.01 Innenarchitektur
    94.17 Ein- u. Zweifamilienhäuser (Baugründe)
    94.65 Baugründe
    94.70 Nutzwertfeststellung, Parifizierung